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   VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21   

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https://dejure.org/2022,934
VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21 (https://dejure.org/2022,934)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.01.2022 - 1 L 420.21 (https://dejure.org/2022,934)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Januar 2022 - 1 L 420.21 (https://dejure.org/2022,934)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Auszug aus VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21
    Dies genügt nach § 39 Abs. 1 VwVfG; ob diese Gründe ausreichend sind, so dass der Bescheid einer Überprüfung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht standhält, ist hingegen keine Frage des formellen Begründungsgebots nach § 39 Abs. 1 VwVfG (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21
    Das Erfordernis der Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung, mit dem der Gesetzgeber dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt, ist zu bejahen, wenn bei einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach kriminalistischer Erfahrung die Art, Schwere und Begehungsweise der Anlasstat sowie sonstige Erkenntnisse Anhaltspunkte für die Annahme bieten, dass der Betroffene auch zukünftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden Straftat in Betracht kommen kann und die gespeicherten Daten die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - BVerwG 6 C 39.16, juris Rn. 21 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2016 - OVG 1 S 71.15, juris Rn. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21
    Die Eignung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen ist auf die Aufklärung solcher Straftaten zu beziehen, für welche die Wiederholungsgefahr prognostiziert ist (OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10084/18, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Auszug aus VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21
    Die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen, ist nicht ausreichend (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98, juris Rn. 6); erforderlich ist vielmehr eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2016 - 1 S 71.15

    Anordnung zur Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung auf der

    Auszug aus VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21
    Das Erfordernis der Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung, mit dem der Gesetzgeber dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt, ist zu bejahen, wenn bei einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach kriminalistischer Erfahrung die Art, Schwere und Begehungsweise der Anlasstat sowie sonstige Erkenntnisse Anhaltspunkte für die Annahme bieten, dass der Betroffene auch zukünftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden Straftat in Betracht kommen kann und die gespeicherten Daten die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - BVerwG 6 C 39.16, juris Rn. 21 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2016 - OVG 1 S 71.15, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 10 CS 18.98

    Sofortvollzug von Anordnungen zur Hundehaltung

    Auszug aus VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21
    Die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen, ist nicht ausreichend (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98, juris Rn. 6); erforderlich ist vielmehr eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 03.11.2016 - 1 K 82.15

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung weiterer

    Auszug aus VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21
    Die Anfertigung neuer erkennungsdienstlicher Unterlagen ist notwendig, weil die vorhandenen Unterlagen älter als fünf Jahre sind und damit nicht mehr aktuell (vgl. Urteil der Kammer vom 3. November 2016 - VG 1 K 82.15, juris Rn. 29).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 1 LB 137/11

    Polizeiliche Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen trotz Einstellung des

    Auszug aus VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21
    Die Wiederholungsgefahr kann neben der Anlasstat ergänzend mit früheren Ermittlungsverfahren begründet werden (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 24; OVG Greifswald, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 1 LB 137/11, juris Rn. 30 m.w.N.).
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